Rechtsanwaltskanzlei
Robert Pesl & Alfred Segerer
Mühlstr. 11
93339 Riedenburg
Bürozeiten:
Montag bis Freitag
9.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der
gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen
unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens Anspruch auf staatliche Hilfe haben, sind wir gerne auch bei allen Fragen in Zusammenhang mit Beratungshilfe / Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie da.
Sie können sowohl entsprechende Anträge bei uns erhalten als auch Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung.